Kategorie: Weinwirtschaft

  • Wie viel Aufpreis erzielt die größere Flasche?

    Wie viel Aufpreis erzielt die größere Flasche?

    Am Samstag, 7. November, wird im Museum Römerhalle in Bad Kreuznach wieder gesteigert: Die VDP.Nahe lädt zur Weinversteigerung mit Weingütern von der Nahe, der Ahr, aus Rheinhessen und der Pfalz. Die Vorprobe ist für den Vormittag angekündigt, um 13 Uhr soll die sogenannte nasse Versteigerung beginnen. Im Angebot: 30 Lose von 14 Weingütern – darunter Rieslinge, die in mehr als einem Flaschenformat erscheinen.

    Das wirft eine scheinbar einfache Marktfrage auf: Wie viel mehr bringt die größere Flasche? Eine belastbare Antwort lässt sich nicht aus dem höchsten Zuschlag für eine Magnum oder Doppelmagnum ablesen. Dafür braucht es einen Vergleich, der Weinmenge, Losgröße und möglichst auch Jahrgang und Wein berücksichtigt. Die Ergebnisse liegen am Redaktionsstichtag noch nicht vor.

    Der Literpreis ist der gemeinsame Nenner

    Der erste Rechenschritt ist schlicht: Zuschlag durch die insgesamt angebotene Weinmenge teilen. Bei einem Los mit einer Flasche zu 0,75 Litern wird der Preis durch 0,75 geteilt; bei einer 1,5-Liter-Magnum durch 1,5. Bei mehreren Flaschen zählt die Gesamtmenge des Loses. So entsteht ein Zuschlagspreis je Liter, der sich zwischen Formaten vergleichen lässt.

    Für den relativen Aufpreis wird anschließend der Literpreis des größeren Formats mit dem des kleineren verglichen. Liegt der Literpreis der Magnum beispielsweise 20 Prozent höher, wäre das – bei sonst gleichen Bedingungen – ein Aufschlag von 20 Prozent pro Liter. Das ist eine Rechenmethode, keine Prognose für die Auktion. Außerdem muss klar sein, ob es um den reinen Zuschlag oder um den Betrag einschließlich Kommission, Steuern und weiterer Kosten geht. Verschiedene Preisbasen dürfen nicht vermischt werden.

    Gleicher Wein, gleicher Jahrgang?

    Der Katalog bietet Ansatzpunkte, aber nicht automatisch einen sauberen Versuch. So sind „Auf der Ley Riesling GG“ von Emrich-Schönleber und „Final Riesling trocken“ von Schäfer-Fröhlich jeweils für 2025 in 0,75-Liter-Flaschen, Magnum und Doppelmagnum aufgeführt. Bei „Brücke Riesling GG“ von Dönnhoff stehen der 2025er in der 0,75-Liter-Flasche und als Magnum im Angebot. Solche Kombinationen erlauben einen näheren Vergleich als ein Gegenüberstellen beliebiger Großflaschen.

    Doch selbst innerhalb einer Weinbezeichnung bleibt zu prüfen, ob Jahrgang, konkrete Abfüllung und Losbedingungen übereinstimmen. Eine größere Flasche aus einem anderen Jahrgang ist kein unmittelbarer Vergleich zur kleineren. Auch unterscheiden sich Lose womöglich in der Zahl der angebotenen Flaschen. Eine einzelne Rarität kann einen hohen Zuschlag erzielen; ein Los mit vielen Flaschen folgt möglicherweise einer anderen Bieterdynamik. Das Ergebnis sagt dann nicht nur etwas über das Format aus.

    Rekordpreis ist nicht gleich Format-Aufpreis

    Wie groß dieser Unterschied sein kann, zeigen die vom VDP veröffentlichten Ergebnisse der Nahe-Versteigerung 2025: Für eine 3-Liter-Doppelmagnum des „PETTENTAL Riesling GG“ von Keller wurden 11.000 Euro Zuschlag gemeldet. Das ist eine eindrucksvolle Summe, für sich genommen aber kein Beleg dafür, dass das Großformat pro Liter teurer war. Dafür müsste derselbe Wein – idealerweise aus demselben Jahrgang und unter vergleichbaren Losbedingungen – auch in kleineren Formaten herangezogen werden.

    Ein sinnvoller späterer Vergleich sollte deshalb drei Dinge offenlegen: den Zuschlag pro Los, die enthaltene Flaschenzahl und den daraus berechneten Literpreis. Ergänzend gehören Gebühren und Steuern separat ausgewiesen. Erst dann wird erkennbar, ob größere Flaschen tatsächlich einen höheren Preis je Liter erzielten – oder ob ein hoher Gesamtzuschlag vor allem auf die größere Weinmenge, die Seltenheit des Loses oder besondere Nachfrage zurückgeht.

    Die Auktion in Bad Kreuznach liefert dafür mehrere mögliche Vergleichspaare. Ob sich daraus ein klarer Format-Aufpreis ablesen lässt, entscheidet sich erst mit den Zuschlägen und den vollständigen Losdaten nach der Versteigerung. Bis dahin ist die präzise Antwort: Die größere Flasche kann mehr kosten; ob sie auch je Liter mehr erzielt, muss erst gerechnet werden.

  • Shanghai ist der Anfang, nicht der Abschluss

    Shanghai ist der Anfang, nicht der Abschluss

    Vom 10. bis 12. November wird Shanghai zum Treffpunkt für Weinhandel und Erzeuger: Die ProWine Shanghai öffnet im Shanghai New International Expo Centre (SNIEC), in den Hallen W4 und W5. Im deutschen Weinpavillon präsentieren sich laut Deutschem Weininstitut (DWI) 45 Weingüter und Handelsunternehmen; mehr als zehn davon treten erstmals auf dem chinesischen Markt auf. Das Programm umfasst Verkostungen und kurze Seminare. Für die Aussteller ist die Messe damit Schaufenster und Arbeitsgespräch zugleich.

    Doch ein voller Stand, geknüpfte Kontakte und ausgeschenkte Gläser sind noch kein belastbarer Absatzweg. Die entscheidende Arbeit beginnt, wenn die Messegäste wieder abgereist sind: Kontakte sortieren, passende Importpartner prüfen, Konditionen und Lieferfähigkeit klären – und verabredete nächste Schritte nachhalten.

    Wachstum gegen einen schrumpfenden Markt

    Die Rahmenlage ist widersprüchlich. Nach Angaben des DWI exportierte Deutschland 2025 fünf Millionen Liter Flaschenwein nach China, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Der Wert stieg dabei um 2,6 Prozent auf 26,5 Millionen US-Dollar; der Durchschnittspreis je Liter sank um 6,8 Prozent auf 5,30 US-Dollar. Das ist ein Zuwachs für deutsche Flaschenweine, aber kein Beleg dafür, dass sich der chinesische Markt insgesamt erholt.

    Die OIV beziffert Chinas Weinimporte 2025 auf 2,1 Millionen Hektoliter, ein Minus von 26,7 Prozent gegenüber 2024. Der Importwert sank um 14,6 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro. Ein wachsender deutscher Absatzanteil trifft also auf ein insgesamt deutlich kleineres Importgeschäft. Für neue Marktteilnehmer erhöht das den Druck, nicht nur Aufmerksamkeit, sondern eine tragfähige Positionierung und einen Vertriebspartner zu finden, der die Weine tatsächlich in den Markt bringen kann.

    Der Kontakt braucht einen nächsten Schritt

    Im deutschen Pavillon treffen unterschiedliche Geschäftsmodelle aufeinander: Familienweingüter aus mehreren Anbaugebieten, Genossenschaften, größere Kellereien und Unternehmen mit bestehender Exporterfahrung. Die Ausstellerliste des German Pavilion führt neben Weinerzeugern auch Handels- und Importfirmen auf. Das schafft Möglichkeiten für Gespräche, sagt aber noch nichts darüber aus, ob aus einer Begegnung eine Zusammenarbeit entsteht.

    Dafür braucht es mehr als eine Visitenkarte. Passt der potenzielle Partner zu Sortiment, Preisposition und gewünschtem Absatzkanal? Kann er Import, Lagerung und Distribution übernehmen? Welche Mengen und Lieferfristen sind realistisch? Und wer kümmert sich nach dem ersten Gespräch um Muster, Produktinformationen, Preislisten und eine verbindliche Rückmeldung? Das sind keine Ergebnisse der Messe, sondern Fragen, an denen sich ihre geschäftliche Wirkung messen lässt.

    Erfolg nicht am Stand zählen

    Eine belastbare Nachbereitung beginnt schon vor der Anreise. Wer konkrete Gesprächsziele und passende Ansprechpartner festlegt, kann nach der Messe unterscheiden zwischen losem Interesse, qualifiziertem Kontakt und einer vereinbarten nächsten Handlung. Dazu können etwa ein Folgetermin, eine Musterprüfung oder ein konkreter Vorschlag für Sortiment und Konditionen gehören. Spätere Kennzahlen wären beispielsweise neu aufgenommene Importpartnerschaften, tatsächlich ausgelöste Bestellungen und wiederkehrende Aufträge. Entscheidend ist, Zeitraum und Ziel vorab festzulegen – und nicht bloß die Zahl der Gespräche zu melden.

    Das DWI begleitet die deutsche Messepräsenz im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fachlich. Die gemeinsame Präsentation bündelt Aufmerksamkeit und macht Herkunftsregionen sichtbar. Doch ob daraus dauerhafte Geschäftsbeziehungen werden, lässt sich erst nach der Messe beantworten. Shanghai ist für die Aussteller deshalb nicht der Abschluss eines Exportprojekts, sondern ein möglicher Anfang: mit Gesprächen, die weitergeführt, geprüft und in konkrete Vertriebsarbeit übersetzt werden müssen.

  • Ein neuer Basler Weinpreis braucht nachvollziehbare Spielregeln

    Ein neuer Basler Weinpreis braucht nachvollziehbare Spielregeln

    Der neue International Wine Award des Weinfestivals Basel startet mit einer klaren Aufgabe: Er soll in einem großen Messeangebot Orientierung schaffen. Bei der ersten Ausgabe wurden 255 Weine eingereicht; 204 erhielten eine Medaille. Doch für einen Preis, der als Qualitätsnachweis und Entscheidungshilfe dienen soll, zählen nicht allein die Ergebnisse. Ebenso wichtig ist, nach welchen Regeln sie zustande kommen.

    Die bisher veröffentlichten Informationen geben einen Überblick über Umfang und Kategorien, aber kein vollständiges Bild des Verfahrens. Das ist kein Beleg für ein mangelhaftes Juryurteil. Es begrenzt jedoch, was Produzenten, Handel und Publikum über dessen Vergleichbarkeit und Aussagekraft nachvollziehen können.

    Viele Medaillen, wenige Verfahrensdetails

    Nach Angaben des Veranstalters und des Kooperationspartners VINUM wurden die Einreichungen den Oberkategorien Weiss, Rot, Schaumwein und Süsswein zugeordnet. Zwei alkoholfreie Weine waren ebenfalls dabei. Am Ende standen 72 Gold- und 132 Silbermedaillen. Die Auszeichnungen für die jeweils bestplatzierten Rot- und Weissweine gingen an Weine aus Südafrika.

    Die Veranstalter meldeten zudem rund 15 Prozent mehr Anmeldungen als im Vorjahr. Der Vergleich bezieht sich auf den Vorgängerwettbewerb «La Sélection»; eine öffentlich erläuterte Vergleichsgrundlage oder absolute Vorjahreszahl liegt in den geprüften Mitteilungen nicht vor. Die Angabe ist daher als Veranstalterbilanz zu lesen, nicht als unabhängig geprüfter Wachstumstrend.

    Offen bleiben in den zugänglichen Informationen grundlegende Fragen: Waren die Weine anonymisiert? Wie viele Jurymitglieder bewerteten sie, und nach welcher Skala? Gab es festgelegte Punkteschwellen für Gold und Silber oder wurden die Medaillen innerhalb jeder Kategorie verteilt? Auch Angaben zu Teilnahmegebühren und dazu, wer einreichen durfte, sind dort nicht detailliert ausgewiesen. Ohne solche Regeln lässt sich weder einschätzen, wie streng die Auszeichnung vergeben wird, noch wie gut Ergebnisse über Kategorien und Jahrgänge hinweg vergleichbar sind.

    Preis und Messe liegen eng beieinander

    Der Award ist Teil eines Weinfestivals, das Produzenten, Importeure und Publikum zusammenbringt. Die ausgezeichneten Flaschen werden auf dem Festival sichtbar gemacht; Siegerweine wurden zudem in einer von VINUM veranstalteten Masterclass vorgestellt. Das schafft einen unmittelbaren Nutzen für Aussteller und Besucher: Prämierte Weine werden leichter auffindbar, Händler und Produzenten erhalten zusätzliche Aufmerksamkeit.

    Diese Nähe von Wettbewerb und Messe ist nicht ungewöhnlich und für sich genommen kein Interessenkonflikt. Sie macht aber transparente Regeln besonders wichtig. Wer Preise verleiht und zugleich eine Plattform für Aussteller und Weinverkauf betreibt, sollte deutlich trennen, was eine Juryentscheidung bedeutet und welche kommerzielle Rolle die Medaille anschließend spielt. Eine Auszeichnung belegt zunächst, dass eine Jury einen Wein im Rahmen eines bestimmten Wettbewerbs prämiert hat. Sie ersetzt weder ein allgemein verbindliches Qualitätsurteil noch eine unabhängige Prüfung des gesamten Sortiments.

    Der nächste Schritt: das Reglement zugänglich machen

    Der Award knüpft an «La Sélection» an und wird gemeinsam mit VINUM organisiert. Für den Neustart spricht die dokumentierte Beteiligung aus mehreren Ländern und Kategorien; zugleich umfasst die erste Runde mit 255 Anstellungen einen überschaubaren Ausschnitt des internationalen Weinangebots. Eine große Zahl prämierter Weine allein sagt wenig über die Trennschärfe eines Wettbewerbs aus.

    Ein öffentliches Reglement könnte diese Lücke schließen: mit Teilnahmevoraussetzungen und Gebühren, der Zusammensetzung und möglichen Interessenkonflikten der Jury, dem Verkostungsmodus, der Bewertungsskala und den Schwellen für Medaillen. Auch eine klare Auskunft dazu, ob die Einreichung durch Produzenten, Händler oder beide möglich ist, wäre relevant. Das würde nicht die Juryentscheidung vorwegnehmen, sondern sie verständlicher machen. Für einen Preis, der Besucherinnen und Besuchern Orientierung geben und Ausstellern Sichtbarkeit verschaffen soll, ist Nachvollziehbarkeit selbst ein Teil des Qualitätsversprechens.

  • Champagne 2026: Welche Kellerarbeit die Alkoholausnahme tatsächlich betrifft

    Champagne 2026: Welche Kellerarbeit die Alkoholausnahme tatsächlich betrifft

    Die 13-Prozent-Grenze ist für Champagner kein abstrakter Richtwert, sondern Teil des Regelwerks der geschützten Herkunft. Für eine eng umrissene Gruppe von Weinen aus der Ernte 2026 gilt nun eine Ausnahme: Sie dürfen nach der zweiten Gärung über dieser Grenze liegen. Daraus folgt aber nicht, dass der gesamte Jahrgang oder künftig Champagner allgemein stärker ausfallen darf.

    Der französische Erlass vom 22. Oktober 2026 knüpft die Ausnahme an eine bestimmte Kombination von Weinen – und an präzise Kellerbuchführung. Wer die Regel auf die praktische Arbeit im Keller herunterbricht, landet bei drei Fragen: Welche Jahrgänge kommen zusammen? Wurden die Weine angereichert? Und lässt sich jeder einzelne Bestandteil der Assemblage dokumentieren?

    Eine Ausnahme mit klarer Rezeptur

    Der Erlass gilt für Weine, die 2027 zur zweiten Gärung auf die Flasche kommen. Erfasst sind Assemblagen aus nicht angereicherten Weinen der Ernte 2026 und angereicherten Weinen früherer Ernten. Nur diese Kombination darf nach der Schaumbildung die sonst geltende Höchstgrenze von 13 Volumenprozent Gesamtalkohol überschreiten. Die Regelung ist damit keine pauschale Anhebung des Limits für alle Champagner und auch keine generelle Erlaubnis, Weine aus 2026 anzureichern.

    Die Unterscheidung zwischen „angereichert“ und „nicht angereichert“ ist hier entscheidend. Anreicherung bedeutet, dass der Most vor oder während der Gärung zusätzlichen vergärbaren Zucker erhält, um den späteren Alkoholgehalt zu erhöhen. Der Erlass nimmt gerade auf bereits angereicherte Weine älterer Ernten Bezug, die mit unbereicherte gebliebenen Weinen von 2026 verschnitten werden. Die zweite Gärung in der Flasche bildet anschließend Kohlensäure und erhöht ebenfalls den Alkoholgehalt.

    Das Regelwerk nennt keinen neuen festen Höchstwert oberhalb von 13 Prozent. Eine Zahl wie 15 Prozent ist deshalb nicht als pauschal erlaubtes neues Limit zu lesen. Sie taucht in Medienberichten als mögliche Größenordnung auf; der Erlass selbst sagt lediglich, dass die Grenze überschritten werden darf, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.

    Kellerbuch statt Generalklausel

    Für jeden Behälter, dessen Wein in die Assemblage eingeht, müssen drei Angaben ins Manipulationsregister: sein Volumen, sein Alkoholgehalt und gegebenenfalls der Umfang der Anreicherung. Das macht die Ausnahme zu einer Frage der Rückverfolgbarkeit. Die Angaben müssen den einzelnen Bestandteilen zugeordnet werden können, statt nur eine Summenangabe für die fertige Cuvée zu liefern.

    In der Praxis heißt das: Die Herkunftsjahre allein reichen nicht. Für jede Partie muss auch feststehen, ob sie angereichert wurde. Kellerteams und Verantwortliche für die Dokumentation müssen ihre Aufzeichnungen daher so führen, dass die Zusammensetzung im Nachhinein nachvollziehbar bleibt. Der Erlass legt fest, welche Daten einzutragen sind; wie Betriebe ihre Abläufe dafür organisieren, schreibt er nicht im Detail vor.

    Anlass: hohe potenzielle Alkoholwerte

    Die französische Regelung begründet die Sondermaßnahme mit den klimatischen Bedingungen des Sommers 2026: Hitzewellen und außergewöhnliche Trockenheit hätten zu besonders hohen potenziellen Alkoholgehalten bei der Ernte geführt. „Potenziell“ bezeichnet dabei den Alkohol, der sich aus dem Zucker im Lesegut durch Gärung entwickeln kann – nicht den bereits fertigen Alkoholgehalt des Grundweins oder des späteren Schaumweins.

    Das ist wichtig, weil eine Ausnahme von der Höchstgrenze keine Aussage über den Stil oder die Qualität eines konkreten Champagners trifft. Sie regelt, unter welchen Bedingungen bestimmte Assemblagen die Vorgabe überschreiten dürfen. Auch erlaubt sie keine Verallgemeinerung auf alle Erzeuger oder Flaschen des Jahrgangs 2026. Der Wortlaut beschränkt sich auf die genannte Kombination und den Tirage-Zeitpunkt 2027.

    Keine neue Normalität

    Die 13-Prozent-Regel bleibt der Ausgangspunkt. Der Sonderfall zeigt, wie ein Herkunftsregelwerk auf eine außergewöhnliche Ernte reagieren kann, ohne seine Anforderungen für die ganze Appellation aufzugeben: Der Kreis der betroffenen Weine wird über Jahrgang, Anreicherung und Assemblage eingegrenzt; die Dokumentationspflicht macht die Ausnahme kontrollierbar.

    Offen bleibt, wie viele Betriebe die Regel tatsächlich nutzen werden und welche Alkoholgehalte die daraus entstehenden Weine erreichen. Der Erlass beantwortet diese Fragen nicht. Für die Weinwirtschaft ist seine unmittelbare Botschaft enger und konkreter: Nicht „Champagner darf jetzt mehr Alkohol haben“, sondern bestimmte, genau zusammengesetzte Weine können die Grenze überschreiten – sofern die Kellerbücher die Voraussetzungen für jeden Bestandteil belegen.

  • Krisendestillation: Was nach dem Antrag mit dem Wein passiert

    Krisendestillation: Was nach dem Antrag mit dem Wein passiert

    Die Antragsfrist ist abgelaufen. Was nun in den Kellern und Brennereien geschieht, entscheidet sich nicht mit dem Eingang eines Formulars: Zuerst prüfen die Behörden Herkunft, Weinart, Menge und Unterlagen. Erst ein Bewilligungsbescheid gibt den Weg zur geförderten Destillation frei. Danach müssen die Betriebe nachweisen, dass der Wein tatsächlich verarbeitet und der Alkohol ausschließlich industriell verwendet wurde.

    Die Maßnahme ist als zeitlich begrenzter Eingriff in einen angespannten Markt gedacht. Sie soll ältere Rot- und Roséweinbestände aus Rheinhessen und Württemberg herausnehmen – nicht zu Trinkalkohol, sondern in eine industrielle Nutzung überführen. Wie viel sie am Ende bewirkt, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen.

    Antrag ist noch keine Bewilligung

    Die EU stellte Deutschland insgesamt 14,16 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereit. Nach der nationalen Verordnung entfallen davon 10,325 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz und 3,835 Millionen auf Baden-Württemberg. Förderfähig sind Rot- und Roséweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung aus Rheinhessen beziehungsweise Württemberg; der Jahrgang 2025 und ältere Jahrgänge kommen infrage. Der Zuschuss beträgt 59 Cent je Liter angelieferten und destillierten Weins. Vorschüsse sind ausgeschlossen.

    Die Frist endete am 15. Oktober 2026. Nun kontrollieren die zuständigen Stellen die Anträge und berechnen, welche Mengen förderfähig sind. Reichen die Mittel für alle förderfähigen Anträge nicht, wird die bewilligungsfähige Menge anteilig gekürzt. Der Bescheid muss spätestens am 30. November bekanntgegeben werden. Vor seinem Zugang darf der Wein nicht im Rahmen des Programms destilliert werden.

    Für Rheinland-Pfalz meldete das Weinbauministerium am 2. November 266 Anträge über insgesamt 6,3 Millionen Liter. Das sind rund 36 Prozent der dort möglichen Menge von 17,5 Millionen Litern. Etwa 4,7 Millionen Liter davon sind Rotwein, 1,6 Millionen Rosé. Die Angaben beschreiben Anträge, nicht bereits genehmigte oder gebrannte Mengen. Wie viele davon die Prüfung bestehen, war zu diesem Zeitpunkt offen. Vergleichbare aktuelle Zahlen aus Württemberg lagen in den geprüften Quellen nicht vor.

    Vom Tank zur Brennerei

    Nach der Bewilligung wird der freigegebene Wein an eine Brennerei geliefert. Destillation trennt Alkohol und Wasser durch Erhitzen und anschließende Kondensation; aus Wein entsteht so Alkohol, der nicht mehr als Wein verkauft werden kann. Die EU-Regeln beschränken seine Verwendung auf industrielle Zwecke, darunter Desinfektion, Pharmazie und Energie. Für Lebensmittel oder Getränke ist er ausgeschlossen – damit soll er nicht über einen anderen Weg in den Getränkemarkt zurückkehren.

    Der Zuschuss von 59 Cent ist kein frei verfügbarer Erlös je Liter. In diesem Betrag sind Logistik und Brennkosten enthalten, die der Maßnahme zufolge zusammen mit 16 Cent je Liter angesetzt werden. Der tatsächliche Betrag, der einem Betrieb nach diesen Kosten bleibt, hängt daher von Transport- und Destillationsaufwand ab. Die Förderung wird erst nach Prüfung des Nachweises ausgezahlt.

    Belege statt bloßer Zusage

    Bis zum 1. April 2027 müssen Begünstigte den Nachweis der Destillation, die erzeugte Alkoholmenge und eine Bestätigung zur industriellen Verwendung einreichen. Hinzu kommen Transport- und Qualitätsprüfungsunterlagen. Die Behörden prüfen, ob die destillierte Menge der bewilligten entspricht. Wird sie um höchstens ein Viertel unterschritten, wird die Zahlung auf Basis der tatsächlich gebrannten Menge neu berechnet. Bei einer größeren Unterschreitung halbiert sich der Fördersatz für die tatsächlich destillierte Menge. Die Auszahlung muss bis spätestens 31. Mai 2027 erfolgen.

    Damit ist die Maßnahme für Betriebe auch eine Frage der Abwägung: Ein Weinbestand wird endgültig aus der Vermarktung genommen, während die Unterstützung erst nach Durchführung und Dokumentation fließt. Der Bestand sinkt tatsächlich nur, wenn der Wein den Tank verlässt und destilliert wird. Der Antrag allein schafft weder Platz im Keller noch Liquidität.

    Entlastung mit begrenzter Reichweite

    Die beantragten 6,3 Millionen Liter in Rheinland-Pfalz liegen deutlich unter dem möglichen Volumen. Das deutet auf eine geringere Teilnahme als vorgesehen hin, erklärt aber nicht, warum einzelne Betriebe nicht beantragten oder wie groß ihre übrigen Lagerbestände sind. Ebenso lässt sich aus der Zahl der Anträge noch kein messbarer Effekt auf Fassweinpreise oder die wirtschaftliche Lage einzelner Betriebe ableiten.

    Krisendestillation nimmt Ware dauerhaft vom Weinmarkt, behandelt aber nicht automatisch die Ursachen eines Überangebots. Die EU-Maßnahme richtet sich gezielt auf Rot- und Roséweine aus zwei Gebieten; sie verändert weder die Nachfrage noch unmittelbar die Produktionskapazität. Erst die späteren Bescheide und Verwendungsnachweise zeigen, wie viele Liter wirklich aus den Beständen verschwinden. Die Bilanz des Programms beginnt daher jetzt – und wird erst 2027 belastbar.

  • Wenn zum Auktionswein ein Besuchsrecht gehört

    Wenn zum Auktionswein ein Besuchsrecht gehört

    Ein Auktionslos kann mehr enthalten als Flaschen. Bei Bonhams in Paris sind für den 7. November 2026 Weine aus dem Keller des Burgunder Weinguts Hubert Lignier angekündigt, bei denen der Zuschlag auch einen privaten Besuch samt Verkostung oder eine künftige jährliche Zuteilung umfassen soll. Damit wird nicht allein ein vorhandener Wein angeboten, sondern auch ein möglicher Zugang zum Weingut und zu späteren Abfüllungen.

    Das klingt nach einer kleinen Verschiebung im Auktionsgeschäft: vom Besitz eines knappen Produkts hin zu einer Beziehung, die über den Auktionstag hinausreichen kann. Was diese Beziehung praktisch wert ist, hängt jedoch nicht am verheißungsvollen Losnamen, sondern an den Bedingungen.

    Drei Bestandteile in einem Gebot

    Ein angekündigtes Los bündelt drei unterschiedliche Dinge: Flaschen mit bestimmtem Wein und Jahrgang, eine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt und – bei einer Zuteilung – die Aussicht, weitere Weine direkt vom Erzeuger beziehen zu können. Decanter nennt etwa eine Vertikale von Clos de Vougeot Grand Cru aus den Jahrgängen 2020, 2021 und 2022 in Magnums, ergänzt um einen privaten Besuch mit Verkostung für zwei Gäste. Andere aufgeführte Lose verbinden Flaschen mit einer „Annual Allocation“.

    Die Schätzpreise, die Bonhams für solche Lose nennt, beziehen sich auf das jeweilige Paket. Sie sind vor der Versteigerung weder Zuschlagspreise noch ein gesonderter Wertansatz für Besuch oder Zuteilung. Ohne Aufschlüsselung lässt sich deshalb nicht sagen, welchen Anteil des Schätzpreises die Flaschen und welchen die Zusatzleistung ausmachen.

    Zuteilung ist noch keine Lieferung

    Im Weinhandel bezeichnet eine Zuteilung üblicherweise die Möglichkeit, eine begrenzte Menge eines Weins direkt beim Erzeuger zu beziehen. Das kann bei kleinen Burgunderbetrieben attraktiv sein, deren Nachfrage größer ist als die verfügbare Menge. Doch der Begriff allein beantwortet nicht, wie viele Flaschen angeboten werden, für wie viele Jahre die Berechtigung gilt, ob ein Kauf garantiert ist oder ob die Zuteilung übertragbar ist.

    Für ein Auktionslos sind diese Unterschiede zentral. Eine jährliche Bezugsmöglichkeit ist nicht dasselbe wie ein bereits bezahlter, fest zugesagter Vorrat. Auch Versand, Steuern, Preisgestaltung und Fristen können eine Rolle spielen. Solange Katalog und Verkaufsbedingungen diese Punkte nicht eindeutig benennen, bleibt der künftige Nutzen offen. Die Bezeichnung „Zuteilung“ darf nicht als Versprechen einer bestimmten Menge oder eines unveränderlichen Preises gelesen werden.

    Besuch als Erlebnis – mit Bedingungen

    Auch der Besuch ist eine Leistung, deren Umfang genau beschrieben werden muss: Wie viele Personen sind zugelassen? Wann und wie lange kann der Termin stattfinden? Ist die Verkostung eingeschlossen, und wer trägt Reise- oder sonstige Kosten? Eine Einladung ins Weingut kann Einblick in Herkunft und Arbeit geben; sie ist aber kein beliebig einlösbarer Gutschein, wenn Termine oder Kapazitäten begrenzt sind.

    Für den Betrieb bedeutet ein solches Angebot zugleich, Zugang kontrolliert zu gestalten. Die Flaschen sind sofort verfügbare Auktionsware, während Besuch und Bezugsmöglichkeit in der Zukunft liegen. Der Erzeuger wird damit Teil des Loses, obwohl der Vertrag über den Zuschlag zunächst zwischen Auktionshaus und Käufer zustande kommt. Was genau der Betrieb zugesagt hat und welche Pflichten daraus entstehen, muss aus den jeweiligen Losbedingungen hervorgehen.

    Was der Zuschlag tatsächlich kauft

    Das Modell macht die Knappheit begehrter Weine sichtbar, aber auch ihre verschiedenen Formen: eine seltene Flasche, eine persönliche Begegnung oder eine Chance auf künftige Zuteilung. Für Interessierte zählt daher nicht nur die Schätzung, sondern die Frage, was konkret geschuldet wird und wann. Erst der bestätigte Katalog samt Bedingungen erlaubt, Flaschenbestand und Zusatzleistungen verlässlich zu vergleichen.

    Die angekündigten Pariser Lose zeigen, wie Auktionen mehr als Wein verkaufen können. Ob daraus ein dauerhaft belastbarer Zugang zum Weingut entsteht, entscheidet sich nicht in der Beschreibung allein, sondern an Menge, Laufzeit, Einlösung und Verbindlichkeit. Bis diese Details bestätigt sind, bleibt der Besuch ein angekündigter Bestandteil und die Zuteilung eine zu prüfende Zukunftsleistung – kein bereits erzieltes Ergebnis und keine garantierte Lieferung.

  • Nordische Absatzwege statt einer einzigen Exporthoffnung

    Nordische Absatzwege statt einer einzigen Exporthoffnung

    Der US-Markt ist für deutsche Weinerzeuger nicht einfach durch einen anderen zu ersetzen. Das zeigte schon die Exportbilanz für 2025: Nach Angaben des Deutschen Weininstituts (DWI) sank der Wert der deutschen Weinexporte insgesamt um zwei Prozent auf 377 Millionen Euro. In die USA gingen elf Prozent weniger Wein als im Vorjahr; der Exportwert fiel um 19 Prozent auf 51 Millionen Euro. Das DWI-Exportforum am 28. Oktober 2026 in Oppenheim nahm deshalb unter anderem Schweden und Finnland in den Blick. Die entscheidende Frage ist nicht, welches Land die USA ablösen kann, sondern welche Märkte zu Produkt, Kapazität und Vertriebsmodell eines Betriebs passen.

    Die nordischen Länder bieten dabei keine einheitliche Antwort. In der DWI-Statistik für 2024 lag der Exportwert deutschen Weins nach Schweden bei 17 Millionen Euro, nach Finnland bei 13 Millionen Euro. Die Mengen entwickelten sich unterschiedlich: Schweden verzeichnete gegenüber 2023 einen Rückgang um 10,5 Prozent auf 72.000 Hektoliter, Finnland einen Zuwachs um 6,4 Prozent auf 47.000 Hektoliter. Ein Vergleich mit dem US-Geschäft braucht zudem Augenmaß: Die USA bleiben für Deutschland ein wesentlich größerer Einzelmarkt, während die nordischen Länder jeweils eigene Handelsstrukturen haben.

    Der Zugang läuft über andere Türen

    In Schweden und Finnland prägen staatliche Einzelhandelsmonopole den Verkauf von Wein. In Schweden ist das Systembolaget der zentrale Einzelhändler für alkoholische Getränke oberhalb bestimmter Alkoholgrenzen; in Finnland übernimmt Alko eine entsprechende Rolle. Für ein Weingut bedeutet das: Der Markteintritt erschöpft sich nicht darin, einen Importeur zu finden und eine Preisliste zu verschicken. Produkte müssen in die jeweiligen Beschaffungs- und Listungsverfahren passen. Lieferfähigkeit, Kalkulation, Produktinformationen und die Fähigkeit, auf Ausschreibungen zu reagieren, werden Teil der Exportarbeit.

    Das Systembolaget beschreibt die Zulassung von Lieferanten als eigenen mehrstufigen Prozess: Unternehmen benötigen unter anderem bestimmte Genehmigungen und müssen Produktdaten über vorgesehene Systeme bereitstellen. Auch Alko veröffentlicht Vorgaben für Lieferanten und die Listung von Produkten. Solche Verfahren schaffen einen vergleichsweise klar geregelten Zugang, garantieren aber weder eine Aufnahme ins Sortiment noch dauerhaft bestellte Mengen. Ein lokaler Importeur oder eine erfahrene Agentur kann die Abläufe erleichtern; die Verantwortung für passende Produkte, zuverlässige Lieferungen und wirtschaftliche Konditionen bleibt beim Betrieb.

    Der US-Markt: größer, aber nicht einfacher

    Das US-Geschäft ist strukturell anders: Importeur und Vertriebspartner sind wichtige Bindeglieder, zugleich ist der Absatz über mehrere Ebenen und regionale Märkte organisiert. Hinzu kommen Zoll- und Wechselkursrisiken sowie Aufwand für Logistik, Kommunikation und die Betreuung von Handel und Gastronomie. Die jüngsten DWI-Zahlen zeigen, wie schnell sich politische und wirtschaftliche Bedingungen in der Bilanz niederschlagen können: 2025 sank der durchschnittliche Ab-Hof-Exportpreis deutscher Weine in die USA laut Institut um 41 Cent auf 4,43 Euro je Liter.

    Ein Markt mit größerem Umsatzpotenzial verlangt nicht automatisch weniger Arbeit. Betriebe müssen prüfen, ob sie größere Liefermengen verlässlich bedienen können, ob ein Partner ihre Weine tatsächlich positioniert und ob der erzielbare Erlös die Kosten von Vertrieb und Betreuung trägt. In Schweden oder Finnland wiederum kann ein überschaubareres Geschäft mit spezifischen Anforderungen an Ausschreibungen und Sortiment verbunden sein. Für kleine Weingüter ist daher nicht allein die Einwohnerzahl entscheidend, sondern auch, ob sie Personal und Zeit für Marktaufbau, Übersetzungen, Dokumentation und regelmäßigen Kontakt aufbringen können.

    Diversifizieren heißt auswählen

    Das DWI-Forum kündigte Schweden und Finnland als Schwerpunkte an und bot Gespräche mit Marktansprechpartnern an. Detaillierte Ergebnisse der Veranstaltung liegen in den geprüften Unterlagen nicht vor. Doch die verfügbaren Zahlen und die unterschiedlichen Marktzugänge machen schon deutlich: „Norden“ ist keine fertige Exportstrategie. Schweden und Finnland müssen einzeln betrachtet werden – ebenso wie einzelne US-Regionen und Vertriebspartner.

    Für eine belastbare Planung 2027 heißt das, Chancen nicht mit einer pauschalen Ersatzmarkt-Erzählung zu verwechseln. Exportdiversifizierung kann die Abhängigkeit von einem einzelnen Absatzland verringern. Sie verteilt aber auch Aufwand: Jeder zusätzliche Markt verlangt Ansprechpartner, passende Angebote und eine realistische Einschätzung der eigenen Lieferfähigkeit. Die nüchterne Leitfrage lautet deshalb nicht, wo der US-Umsatz eins zu eins ersetzt werden kann, sondern welche Beziehungen ein Weingut dauerhaft pflegen kann – und welche Aufträge sich für seinen Betrieb tatsächlich rechnen.

  • Sekt zwischen Rieslinglosen: Wie eine Auktion ihr Angebot erweitert

    Sekt zwischen Rieslinglosen: Wie eine Auktion ihr Angebot erweitert

    Die Liste ist lang und auffällig geschlossen: Riesling, Lage, Jahrgang – immer wieder Stillwein, dazu einzelne Großformate und Raritäten. Mitten in den 30 Losen der VDP-Versteigerung an der Nahe stehen am 7. November jedoch zwei Posten, die das Muster aufbrechen. Gut Hermannsberg bringt seinen 2019er Rieslingsekt aus der Kupfergrube in zwei Flaschengrößen an den Start.

    Das ist keine zweite Versteigerung im Rahmen der ersten, sondern ein Schaumwein-Angebot innerhalb eines vor allem von Stillweinen geprägten Katalogs. Gerade diese Position macht den Sekt interessant: Er erweitert die Auswahl nicht über eine neue Rebsorte, sondern über eine andere Form, Riesling und Herkunft zu präsentieren.

    Zwei Lose, eine Herkunft

    Im Losverzeichnis steht der Sekt als „2019 Kupfergrube Schloßböckelheim Riesling Sekt extra brut“, ausgewiesen als VDP.SEKT PRESTIGE. Los N3 umfasst 360 Flaschen à 0,75 Liter. Los N4 bietet zwölf Magnumflaschen à 1,5 Liter. Das sind nicht bloß zwei Verpackungsvarianten: Mit dem Großformat wird dasselbe Produkt in einer anderen Flaschengröße angeboten, ohne dass der Katalog daraus eine eigene Stil- oder Jahrgangsaussage macht.

    Die Lose sind zudem räumlich klar verankert. „Kupfergrube“ ist die Herkunftsangabe im Namen; das Weingut sitzt an der Nahe, in Niederhausen. Der Auktionskatalog führt für beide Posten den Jahrgang 2019 und die Bezeichnung Extra Brut auf. Aussagen zu Ausbau, Reifezeit oder sensorischem Profil des angebotenen Sekts enthält die aktuelle Losübersicht nicht. Vor der Versteigerung lässt sich deshalb aus den Daten keine Verkostungsbewertung ableiten.

    Der Sekt neben den Stillweinen

    Der Kontrast ist im Katalog deutlich: Auf den Sekt folgen zahlreiche Riesling-Stillweine, darunter trockene Weine, Große Gewächse, eine Beerenauslese und weitere Raritäten. Auch Großformate gibt es mehrfach – etwa bei Rieslingen von Dr. Bürklin-Wolf, Emrich-Schönleber und K. F. Groebe. Der Sekt tritt also nicht allein gegen Stillwein an, sondern steht in einem Angebot, das Herkunft, Jahrgang, Reife und Flaschengröße auf verschiedene Weise nebeneinanderstellt.

    Für den Veranstalter gehört die Versteigerung zur langen Bad Kreuznacher Tradition: Der VDP verweist auf eine Geschichte, die bis 1912 zurückreiche. 2026 beteiligen sich nach dessen Angaben 14 Weingüter aus Nahe, Ahr, Rheinhessen und Pfalz. Die Vorprobe ist von 9 bis 11 Uhr im Museum Römerhalle angekündigt; die nasse Versteigerung beginnt dort um 13 Uhr. Dabei werden die ausgerufenen Weine im Saal ausgeschenkt, wie der Verband mitteilt.

    Eine Ergänzung, kein Markturteil

    Der 2019er Sekt nimmt im Katalog eine kleine, aber klar erkennbare Sonderrolle ein: zwei Lose, eine Lage, ein Jahrgang, zwei Flaschengrößen. Das erweitert die Auktion um eine Schaumweinposition, ohne das Grundprofil des Angebots zu verändern. Ob die besondere Form und die Großflasche bei den Bietenden auf Resonanz stoßen, zeigt sich erst am 7. November. Vorab lässt sich lediglich feststellen, dass der Sekt im Losverzeichnis nicht als Randnotiz verschwindet, sondern als eigenständiges Produkt neben den Riesling-Stillweinen steht.

  • Nicht jede Neuerung ist Fortschritt.

    Wer Herkunft ernst nimmt, darf sie nicht mit Unveränderlichkeit verwechseln. Das ist für mich der Gedanke, der unsere Beiträge dieser Woche verbindet. Eine andere Rebsorte pflanzen, Technik einsetzen, Rebfläche aufgeben: Jede dieser Entscheidungen kann wie ein Bruch aussehen. Ob sie einer Weinkultur schadet oder ihr Zukunft ermöglicht, entscheidet sich aber nicht daran, wie vertraut sie uns ist.

    Ich möchte Herkunft deshalb weniger als Verpflichtung zum Weitermachen verstehen. Sie ist eine Verpflichtung zur Begründung. Warum diese Rebe an diesem Ort? Warum dieser Arbeitsaufwand? Und für welchen Wein, für welche Menschen soll er geleistet werden? Das verlangt mehr als Treue zu einem vertrauten Etikett. Es verlangt, den Zusammenhang zwischen Landschaft, Handwerk und wirtschaftlicher Existenz immer wieder neu zu prüfen.

    Die richtige Rebe ist noch kein Betriebsplan

    „Pilzfest ist nicht trockenheitsfest: Welche Rebe für welches Problem?“ bringt diese Aufgabe auf einen präzisen Punkt. Widerstand gegen Pilzkrankheiten beantwortet nicht automatisch die Wasserfrage. Rebsorte, Unterlage – also der wurzelbildende Teil der veredelten Rebe – und Bewirtschaftung müssen zusammenpassen. Wer daraus nur die Suche nach einer vermeintlichen Zukunftssorte macht, verkürzt das Problem.

    Ähnlich lese ich unseren Beitrag über Merlot in Deutschland. Wärmere Jahre sind kein hinreichender Betriebsplan. Die Entscheidung für eine internationale Sorte ist weder schon ein Verlust an Eigenständigkeit noch von selbst ein Zeichen kluger Anpassung. Entscheidend ist, ob sie zum Standort und zur Ausrichtung des Betriebs passt. Herkunft entsteht für mich nicht durch die Abwehr alles Neuen, sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen am konkreten Ort.

    Das gilt auch für Maschinen. Unser Blick auf Weinbergstechnik fragt danach, welche Arbeit tatsächlich entfällt und welche von Hand bleibt. Genau diese Nüchternheit wünsche ich mir für die Zukunftsdebatte. Ebenso wichtig ist die Grenze der Übertragbarkeit: Was unter den Inselbedingungen La Gomeras sinnvoll erscheint, muss für einen deutschen Betrieb noch lange nicht passen. Lernen heißt nicht kopieren.

    Auch weniger kann eine Entscheidung für Zukunft sein

    Am unbequemsten wird dieser Gedanke bei der Rebfläche. Die Rodungsprämie in Rheinland-Pfalz fördert die Aufgabe produktiver Flächen und berührt dabei auch Pflanzgenehmigungen. Das ist keine bloße Korrektur einer Zahl. Unser Beitrag „Wenn weniger Rebfläche zur Betriebsstrategie wird“ stellt damit eine Frage, die sich nicht romantisch beantworten lässt: Muss Bewahren immer bedeuten, alles weiterzubewirtschaften?

    Der stärkste Einwand verdient Respekt. Eine Weinlandschaft ist mehr als die Summe einzelner Betriebsrechnungen. Wer nur auf Kosten schaut, kann aus dem Blick verlieren, was eine Region unverwechselbar macht. Weniger Fläche darf deshalb nicht zum bequemen allgemeinen Zukunftsmodell erklärt werden. Aber auch das Gegenteil überzeugt mich nicht: einem Betrieb das Festhalten an jeder Parzelle als kulturelle Pflicht aufzuerlegen. Bewahrung braucht tragfähige Betriebe, nicht bloß gute Absichten.

    Derselbe Maßstab sollte für alkoholfreie Weine gelten. Das Geisenheimer Projekt AROMAnoALK untersucht, wie Traubentrester zur Aromagewinnung beitragen könnte. Daraus folgt noch kein fertiges Qualitätsversprechen. Wohl aber ein Grund, solche Produkte ernsthaft zu beurteilen, statt sie vor der Prüfung aus der Weinkultur auszuschließen.

    Meine Schlussfolgerung aus dieser Woche ist deshalb kein Aufruf zur Neuerung um jeden Preis. Ich wünsche mir eine Weinwirtschaft, die Veränderungen weder feiert noch abwehrt, bevor sie deren Folgen verstanden hat. Herkunft sollte der Maßstab dieser Prüfung sein, nicht ihr Abbruchargument. Bewahren heißt dann: begründet entscheiden, was bleiben soll – und was sich ändern muss, damit es bleiben kann.

  • Aufmerksamkeit bezahlt keine Arbeit im Weinberg

    Eine Flasche kommt unter den Hammer, ein Weinberg wird zur Disposition gestellt. Zwischen diesen beiden Entscheidungen liegt für mich der Gedanke dieser Weinwoche. Am 7. November sollen in Bad Kreuznach nach Angaben des VDP 30 Lose von 14 Weingütern versteigert werden. Zugleich stellt Rheinland-Pfalz Betrieben eine Prämie für die dauerhafte Rodung produktiver Rebflächen in Aussicht. Das ist kein Widerspruch. Es sind unterschiedliche Ausschnitte derselben Branche.

    Unsere Beiträge vom 29. Oktober bis 5. November legen eine unbequeme Unterscheidung nahe: Aufmerksamkeit für Wein ist nicht dasselbe wie eine wirtschaftliche Grundlage für Weinbau. Ich halte es für einen Fehler, das eine als Beweis für das andere zu behandeln. Wer Herkunft und Handwerk bewahren will, muss auch darüber sprechen, welche Arbeit sich unter welchen Bedingungen noch tragen lässt.

    Die Ausnahme ist nicht der Maßstab

    „Was der Zuschlag verrät – und was nicht“ stellt die richtige Frage. Ein Gebot zeigt, was ein bestimmter Wein seinen Bietern wert ist. Es beantwortet nicht, wie verlässlich ein Betrieb seine übrigen Weine absetzt. Die ausgewählte Flasche kann begehrt sein, ohne dass daraus eine belastbare Aussage über den gesamten Markt entsteht.

    Das stärkste Gegenargument verdient Respekt: Herausragende Weine können einer Region Aufmerksamkeit verschaffen. Auszeichnungen können neugierig machen, Versteigerungen besondere Leistungen sichtbar halten. Eine Weinwirtschaft ohne solche Anziehungspunkte wäre nicht automatisch gerechter oder stabiler. Aber Strahlkraft ersetzt keine Nachfrage in der Breite. Aus einem hohen Zuschlag folgt noch keine Antwort auf die Kosten einer Arbeitsstunde im Weinberg.

    Deshalb erscheint mir „Wenn weniger Rebfläche zur Betriebsstrategie wird“ als notwendiges Gegenstück. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz nennt die Senkung des Produktionspotenzials und die Marktentlastung als Ziele der angekündigten Rodungsförderung. Weniger Fläche darf dabei nicht vorschnell als persönliches Scheitern gelesen werden. Es kann eine Entscheidung sein, mit der ein Betrieb seine verbleibende Arbeit überhaupt erst wirtschaftlich ordnet.

    Herkunft braucht Spielraum

    Gegen Rodung spricht freilich mehr als Sentimentalität. Wer Wein vom Ursprung her denkt, kann Rebflächen nicht nur als Produktionskapazität betrachten. An ihnen hängen Landschaft, Können und regionale Eigenart. Ich möchte deshalb weder jede Fläche um jeden Preis verteidigen noch ihren Verlust zur nüchternen Selbstverständlichkeit erklären. Entscheidend ist, welche Perspektive dem Betrieb bleibt – nicht, ob seine Entscheidung in eine Fortschritts- oder Untergangserzählung passt.

    Derselbe Maßstab verbindet unsere Beiträge über Merlot in Deutschland und arbeitssparende Weinbergstechnik. Die internationale Rebsorte ist nicht schon deshalb die richtige Wahl, weil wärmere Jahre sie denkbar machen. Eine Maschine ist nicht schon deshalb eine Entlastung, weil sie einen Arbeitsgang übernimmt. Es kommt darauf an, was am konkreten Standort gelingt, welche Handarbeit verbleibt und ob das Ergebnis zum Betrieb passt.

    Das klingt weniger verheißungsvoll als die nächste große Lösung. Gerade darin liegt seine Stärke. Anpassung ist keine Abkehr von Herkunft. Sie kann deren Voraussetzung sein.

    Fortschritt muss etwas leisten

    Auch alkoholfreier Wein gehört in diese Betrachtung, nicht an ihren Rand. Beim Geisenheimer Projekt AROMAnoALK wird untersucht, wie Aromastoffe aus fermentiertem Traubentrester die Produktqualität verbessern könnten. Das ist ein Forschungsziel, kein fertiges Qualitätsversprechen. Ich halte diese Unterscheidung für produktiver als die Wahl zwischen pauschaler Begeisterung und grundsätzlicher Abwehr.

    Meine These dieser Woche lautet deshalb: Wir sollten Fortschritt weniger daran messen, wie viel Beachtung er findet, und stärker daran, welches Problem er tatsächlich löst. Eine tragfähige Weinwirtschaft braucht besondere Flaschen. Vor allem aber braucht sie Betriebe, die auch jenseits des besonderen Moments bestehen können.