Schlagwort: Weinversteigerung

  • Wie viel Aufpreis erzielt die größere Flasche?

    Wie viel Aufpreis erzielt die größere Flasche?

    Am Samstag, 7. November, wird im Museum Römerhalle in Bad Kreuznach wieder gesteigert: Die VDP.Nahe lädt zur Weinversteigerung mit Weingütern von der Nahe, der Ahr, aus Rheinhessen und der Pfalz. Die Vorprobe ist für den Vormittag angekündigt, um 13 Uhr soll die sogenannte nasse Versteigerung beginnen. Im Angebot: 30 Lose von 14 Weingütern – darunter Rieslinge, die in mehr als einem Flaschenformat erscheinen.

    Das wirft eine scheinbar einfache Marktfrage auf: Wie viel mehr bringt die größere Flasche? Eine belastbare Antwort lässt sich nicht aus dem höchsten Zuschlag für eine Magnum oder Doppelmagnum ablesen. Dafür braucht es einen Vergleich, der Weinmenge, Losgröße und möglichst auch Jahrgang und Wein berücksichtigt. Die Ergebnisse liegen am Redaktionsstichtag noch nicht vor.

    Der Literpreis ist der gemeinsame Nenner

    Der erste Rechenschritt ist schlicht: Zuschlag durch die insgesamt angebotene Weinmenge teilen. Bei einem Los mit einer Flasche zu 0,75 Litern wird der Preis durch 0,75 geteilt; bei einer 1,5-Liter-Magnum durch 1,5. Bei mehreren Flaschen zählt die Gesamtmenge des Loses. So entsteht ein Zuschlagspreis je Liter, der sich zwischen Formaten vergleichen lässt.

    Für den relativen Aufpreis wird anschließend der Literpreis des größeren Formats mit dem des kleineren verglichen. Liegt der Literpreis der Magnum beispielsweise 20 Prozent höher, wäre das – bei sonst gleichen Bedingungen – ein Aufschlag von 20 Prozent pro Liter. Das ist eine Rechenmethode, keine Prognose für die Auktion. Außerdem muss klar sein, ob es um den reinen Zuschlag oder um den Betrag einschließlich Kommission, Steuern und weiterer Kosten geht. Verschiedene Preisbasen dürfen nicht vermischt werden.

    Gleicher Wein, gleicher Jahrgang?

    Der Katalog bietet Ansatzpunkte, aber nicht automatisch einen sauberen Versuch. So sind „Auf der Ley Riesling GG“ von Emrich-Schönleber und „Final Riesling trocken“ von Schäfer-Fröhlich jeweils für 2025 in 0,75-Liter-Flaschen, Magnum und Doppelmagnum aufgeführt. Bei „Brücke Riesling GG“ von Dönnhoff stehen der 2025er in der 0,75-Liter-Flasche und als Magnum im Angebot. Solche Kombinationen erlauben einen näheren Vergleich als ein Gegenüberstellen beliebiger Großflaschen.

    Doch selbst innerhalb einer Weinbezeichnung bleibt zu prüfen, ob Jahrgang, konkrete Abfüllung und Losbedingungen übereinstimmen. Eine größere Flasche aus einem anderen Jahrgang ist kein unmittelbarer Vergleich zur kleineren. Auch unterscheiden sich Lose womöglich in der Zahl der angebotenen Flaschen. Eine einzelne Rarität kann einen hohen Zuschlag erzielen; ein Los mit vielen Flaschen folgt möglicherweise einer anderen Bieterdynamik. Das Ergebnis sagt dann nicht nur etwas über das Format aus.

    Rekordpreis ist nicht gleich Format-Aufpreis

    Wie groß dieser Unterschied sein kann, zeigen die vom VDP veröffentlichten Ergebnisse der Nahe-Versteigerung 2025: Für eine 3-Liter-Doppelmagnum des „PETTENTAL Riesling GG“ von Keller wurden 11.000 Euro Zuschlag gemeldet. Das ist eine eindrucksvolle Summe, für sich genommen aber kein Beleg dafür, dass das Großformat pro Liter teurer war. Dafür müsste derselbe Wein – idealerweise aus demselben Jahrgang und unter vergleichbaren Losbedingungen – auch in kleineren Formaten herangezogen werden.

    Ein sinnvoller späterer Vergleich sollte deshalb drei Dinge offenlegen: den Zuschlag pro Los, die enthaltene Flaschenzahl und den daraus berechneten Literpreis. Ergänzend gehören Gebühren und Steuern separat ausgewiesen. Erst dann wird erkennbar, ob größere Flaschen tatsächlich einen höheren Preis je Liter erzielten – oder ob ein hoher Gesamtzuschlag vor allem auf die größere Weinmenge, die Seltenheit des Loses oder besondere Nachfrage zurückgeht.

    Die Auktion in Bad Kreuznach liefert dafür mehrere mögliche Vergleichspaare. Ob sich daraus ein klarer Format-Aufpreis ablesen lässt, entscheidet sich erst mit den Zuschlägen und den vollständigen Losdaten nach der Versteigerung. Bis dahin ist die präzise Antwort: Die größere Flasche kann mehr kosten; ob sie auch je Liter mehr erzielt, muss erst gerechnet werden.

  • Wer bietet für wen? Die Vermittler einer Weinversteigerung

    Wer bietet für wen? Die Vermittler einer Weinversteigerung

    Bei einer Weinversteigerung kann das entscheidende Gebot von jemandem kommen, der gar nicht im Saal sitzt. In Bad Kreuznach etwa können Interessierte während der Vorprobe am 7. November 2026 ihre Gebote bei Kommissionären abgeben. Die zugelassenen Vermittler bieten dann für ihre Kundinnen und Kunden – und machen aus einem Wunsch nach einer bestimmten Flasche einen verbindlichen Auftrag.

    Das klingt nach einer kleinen Rolle am Rand des Auktionsgeschehens. Tatsächlich verbindet der Kommissionär mehrere Schritte: Er nimmt den Auftrag entgegen, kann beim Sortiment beraten, gibt das Gebot ab und klärt nach einem Zuschlag die weitere Abwicklung. Wer fernbleibt, überlässt ihm damit nicht die Kaufentscheidung, wohl aber deren praktische Ausführung innerhalb der vereinbarten Grenzen.

    Der Auftrag beginnt vor dem Saal

    Ein Steigauftrag sollte konkret sein: Welcher Wein interessiert, wie viele Flaschen sollen es sein, und wo liegt das persönliche Limit? Das Höchstgebot ist dabei nicht automatisch der spätere Kaufpreis. Es ist die Obergrenze, bis zu der der Kommissionär bieten darf. Bleibt der Zuschlag darunter, richtet sich der Preis nach dem tatsächlich erzielten Zuschlag – hinzu kommen die im jeweiligen Verfahren geltenden Kosten.

    Bei der Nahe-Versteigerung nennt das Weingut Schlossgut Diel in seinen Informationen für 2026 eine Provision von fünf Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis; Versandkosten können hinzukommen. Das ist eine konkrete Angabe dieses Weinguts, keine allgemeine Gebührenregel für jede Versteigerung. Vor dem Auftrag sollten Interessierte deshalb die aktuellen Bedingungen ihres Kommissionärs und der jeweiligen Veranstaltung prüfen.

    Wer kauft – und wer bietet?

    Die veröffentlichten Bedingungen der VDP.Nahe beschreiben eine klare Rollenverteilung: Als Bieter sind dort anerkannte Weinkommissionäre zugelassen. Mit dem Zuschlag kommt zunächst ein Kaufvertrag zwischen dem einliefernden Weingut und dem Kommissionär zustande; dieser hat zuvor von seiner Kundschaft eine Vollmacht zur Gebotsabgabe erhalten. Die Details des Auftrags – etwa das vereinbarte Limit – betreffen das Verhältnis zwischen den beiden.

    Das erklärt, warum ein Ferngebot mehr ist als eine unverbindliche Interessenbekundung. Die Bedingungen regeln auch, dass Gebote der Kundschaft in der Versteigerungssoftware erfasst werden müssen, damit sie berücksichtigt werden. Wer mitsteigern lassen möchte, sollte sich also rechtzeitig registrieren und prüfen, bis wann Aufträge angenommen werden. Für die Veranstaltung 2026 nennt der VDP die Vorprobe von 9 bis 11 Uhr; die Gebote können dort direkt bei den Kommissionären abgegeben werden.

    Beratung mit klaren Grenzen

    Kommissionäre sind nicht bloß Lautsprecher für ein Gebot. Der VDP beschreibt sie als beratende Mittler und verweist darauf, dass die akkreditierten Fachleute die Versteigerungsweine verkosten konnten. Solche Expertise kann helfen, Angebote einzuordnen oder nachzufragen, ob eine einzelne Flasche statt eines ganzen Loses möglich ist. Was der konkrete Auftrag zulässt, sollte jedoch ausdrücklich vereinbart werden – eine Beratung ersetzt weder die eigene Preisgrenze noch die Prüfung der Kosten.

    Auch bei jeder Vermittlung lohnt der Blick auf mögliche Interessenkonflikte, ohne sie pauschal zu unterstellen: Bietet der Kommissionär ausschließlich im Auftrag der Kundschaft? Gibt es zusätzliche Vereinbarungen mit einem Weingut? Wie wird mit mehreren Kundinnen und Kunden umgegangen, die dasselbe Los möchten? Die veröffentlichten Nahe-Bedingungen lassen zusätzliche Vereinbarungen zwischen Weingut und Kommissionär ausdrücklich unberührt. Das ist kein Beleg für eine konkrete Einflussnahme, aber ein guter Anlass, Rollen und Vergütung vorab transparent zu klären.

    Der Zuschlag ist nicht das Ende

    Erhält der Kommissionär den Zuschlag, folgen Abrechnung, Zahlung und Bezug des Weins nach den geltenden Bedingungen. Die Nahe-Fassung mit Stand August 2024 nennt unter anderem Provision, Umsatzsteuer und mögliche Versandkosten; für 2026 sollte geprüft werden, ob aktualisierte Bedingungen gelten. Wer ein Ferngebot erteilt, sollte deshalb nicht nur nach dem Höchstpreis fragen, sondern auch nach dem Gesamtbetrag und dem Weg der Lieferung.

    Die Vermittlung macht eine Versteigerung zugänglicher, gerade für Menschen, die nicht anreisen oder nicht selbst im Saal bieten können. Sie funktioniert am besten, wenn Auftrag, Preisgrenze, Gebühren und Zuständigkeiten vor dem ersten Gebot eindeutig sind. Dann bleibt die Entscheidung beim Bietenden – auch wenn die Hand im Saal eine andere hebt.