Heute öffnet im Château de Rolle am Genfersee DiVINes!, der Schweizer Salon für Winzerinnen. Vom 5. bis 7. November kommen Frauen aus verschiedenen Weinbauregionen zusammen, um ihre Betriebe und Weine vorzustellen. Die Liste der Teilnehmerinnen nennt Winzerinnen, Eigentümerinnen, Önologinnen und weitere Fachleute. Sie macht sichtbar, wie vielfältig die Arbeit im Wein ist – beantwortet aber nicht automatisch die Frage, wer im Betrieb tatsächlich das letzte Wort hat.
Genau dort beginnt die journalistisch interessantere Frage: Wer besitzt den Betrieb, wer trägt die wirtschaftliche Verantwortung, wer entscheidet über Reben, Keller und Verkauf? Und wenn ein Familienbetrieb übergeben wird: Wer gilt als mögliche Nachfolgerin oder möglicher Nachfolger? Eine Frau am Stand ist nicht zwangsläufig Eigentümerin; eine Eigentümerin muss nicht zugleich die operative Leitung innehaben. Diese Rollen auseinanderzuhalten, ist keine Spitzfindigkeit. Es geht um die Verteilung von Vermögen, Verantwortung und Entscheidungsmacht.
Sichtbarkeit ist nicht gleich Verfügungsmacht
DiVINes! findet seit 2021 in Rolle statt. 2026 dauert der Salon erstmals drei Tage; als Ehrengäste sind Schweizer Bäuerinnen und Landwirtinnen angekündigt. Die Veranstalterinnen führen auf ihrer Website Frauen mit sehr unterschiedlichen beruflichen Bezeichnungen und Betriebsnamen auf. Swiss Wine Vaud beschreibt das Format als Treffpunkt für Winzerinnen, Önologinnen, Weinhändlerinnen und Eigentümerinnen. Das ist ein breites Bild der Branche, aber noch keine Auskunft darüber, wie die einzelnen Unternehmen organisiert sind.
Der Unterschied zwischen Sichtbarkeit und Verfügungsmacht ist für den Blick auf Weingüter zentral. Ein Betrieb kann familiär geprägt sein, ohne dass alle Angehörigen über Eigentum oder strategische Fragen gleichberechtigt entscheiden. Umgekehrt kann eine Betriebsleiterin Entscheidungen verantworten, obwohl Besitzanteile anders verteilt sind. Ohne Gespräche und konkrete Angaben lässt sich daraus weder ein allgemeines Muster für Schweizer Weingüter noch eine individuelle Geschichte ableiten.
Die Fragen hinter dem Namen am Stand
Ein belastbarer Bericht müsste deshalb bei den einzelnen Betrieben nachfragen: Wem gehören Rebflächen, Gebäude und Keller? Wer trägt Investitions- und Absatzrisiken? Wer bestimmt über Bewirtschaftung, Ausbau und Vermarktung? Und wie wird eine Übergabe vorbereitet – durch Erbfolge, Verkauf oder eine andere Lösung? Antworten wären den jeweiligen Gesprächspartnerinnen zuzuordnen, wo nötig, mit weiteren Beteiligten oder öffentlich zugänglichen Betriebsangaben abzugleichen.
Die veröffentlichte Teilnehmerinnenliste erlaubt eine erste Auswahl möglicher Gesprächspartnerinnen, nicht aber die Behauptung, eine bestimmte Frau sei Eigentümerin oder treffe allein die Entscheidungen. Auch eine persönliche Darstellung auf der Messe ersetzt nicht die Prüfung, wie Zuständigkeiten im Betrieb verteilt sind. Diese Grenze ist wichtig: Ein Porträt über eine Winzerin kann Anerkennung schaffen, aber die Macht- und Besitzverhältnisse ihres Unternehmens unsichtbar lassen.
Ein Salon, ein Recherchefenster
Die Gemeinde Rolle bestätigt das Datum und den Ort, die Veranstalterinnen veröffentlichen Öffnungszeiten und Teilnehmerinnen. Diese Informationen belegen den Anlass und seine Ausrichtung. Zu Eigentumsstrukturen, Entscheidungsrechten oder Nachfolgeregelungen der einzelnen Weingüter geben die genannten öffentlichen Angaben jedoch keine Auskunft. Deshalb wäre es verfrüht, aus dem Programm bereits Schlüsse über die Stellung von Frauen im Schweizer Weinbau zu ziehen.
Der Salon eröffnet vielmehr ein konkretes Recherchefenster: Wer den Betrieb führt, sollte auch Gelegenheit bekommen, über seine wirtschaftliche und strategische Verantwortung zu sprechen. Nicht als Symbolfigur für Sichtbarkeit, sondern als Auskunftsperson zu Arbeit, Besitz und Zukunft des Weinguts. Für einen Bericht, der diese Fragen ernst nimmt, braucht es direkte Gespräche – und Antworten, die über den Messestand hinausreichen.
Redaktionell geprüft · 5. November 2026


